Es sind nur noch wenige Tage die Petition gegen ALG II Sanktionen mitzuzeichnen. Kurz gefasst:
ALG II entspricht laut dem Hessisschen Landessozialgerichts nicheintmal dem Existenzminimum von Familien mit Kindern und sei deshalb verfassungswidrig.
Darüber hinaus können die Leistungen für die Zeit von drei Monaten um 10%, 20% oder gar 100% gekürzt werden. Was leider kein Einzelfall ist und durchaus die Existenz kosten kann.
Ausfürliche Informationen zum Thema “Sanktionen Wegbloggen” bekommt man auf der Seite der Aktion.
Dabeisein ist Alles.